Formales vor und nach Geburt
Die Geburtsanzeige beim Standesamt wird in der Regel durch die Geburtsklinik erfolgen. Dennoch sind - je nach Familiensituation - auch einige "Behördengänge" vor und nach Geburt erforderlich. Unverheiratete Paare sollten insbesondere schon vor der Geburt an die Vaterschaftsanerkennung und - falls gewünscht - die gemeinsame Sorgerechtserklärung denken!
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